Als Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind wir gesetzlich verpflichtet, vor einer Anlageberatung
Informationen zu Ihren Anlagezielen (d.h. Zweck und Dauer der Anlage), zu Ihren Kenntnissen und
Erfahrungen mit Wertpapieren sowie zu Ihrer Risikotoleranz und Ihrer finanziellen Situation in Bezug auf die
Verlusttragfähigkeit einzuholen. Ihre vollständigen, aktuellen und ehrlichen Angaben sind unerlässlich, damit
wir Ihnen geeignete Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen empfehlen können (sogenannte
Geeignetheitsprüfung). Bei einem Gemeinschaftsdepot ist der Fragebogen von beiden Kontoinhabern gemeinschaftlich auszufüllen.
Eine Wertpapierdienstleistung und eine Empfehlung im Rahmen der Anlageberatung sind für Sie geeignet,
wenn diese Ihren Anlagezielen und Ihrer Risikobereitschaft entspricht, die hieraus erwachsenden
Anlagerisiken für Sie finanziell tragbar sind und Sie aufgrund Ihrer Erfahrungen und Kenntnisse die hieraus
resultierenden Anlagerisiken verstehen können. Treffen die gemachten Angaben nicht mehr zu, sollten Sie
Ihren Berater hierüber unverzüglich informieren, damit diese Änderungen berücksichtigt werden können.
Aus Ihren Angaben wird eine Gesamtrisikokennzahl (GSRI) ermittelt, die auf Ihr gesamtes Portfolio bezogen wird. Einzelne empfohlene Finanzinstrumente können für sich genommen in einem Risikospektrum (SRI*) von 1-7 (1 = kleines Risiko; 7 = sehr hohes Risiko) Ihre Risikokennzahl unter- bzw. überschreiten, solange sich Ihr gesamtes Depot (inkl. aller Transaktionen) im Mittel unterhalb der für Sie ermittelten Gesamtrisikokennzahl bewegt.